Auch während einer Fehl- oder stillen Geburt kannst Du Dir meiner uneingeschränkten Unterstützung sicher sein. Gerade wenn Ihr schon lange auf Nachwuchs hofft und in dieses Vorhaben sehr viel Energie und Eure ganze Liebe investiert. Ganz egal wie früh dein Körper die Schwangerschaft abbricht, kann es immer einen großen emotionalen Schmerz für Dich bedeuten Euer Kind zu verlieren. In diesem traurigen Moment bin ich für Dich/Euch da. Ich begleite Dich durch die Fehlgeburt. Ich helfe Dir Dein Kind aufzufangen und bereite es mit der Wassermethode für Deine/Eure Verabschiedung vor. Ist der emotionale Schritt zu schmerzlich, Dein Kind anzusehen, dann ist das absolut verständlich. Auf Deinen Wunsch hin würde ich Dir anbieten ein Foto zu erstellen. Wenn Du dann soweit bist, kann die Betrachtung dieses Fotos sehr heilsam für Dich sein.
Ich kann Dir sanfte Ideen für sehr einfühlsame und respektvolle Erinnerungsstücke und/oder Bestattungsutensilien geben.
Ein Kind (Embryo/Fetus) einer Fehlgeburt (unter 500g) ist vom Gesetzgeber (Bestattungsrecht) nicht bestattungspflichtig. Erst eine stille Geburt eines überlebensfähigen Babys (über 500g) wird namentlich aufgenommen und darf öffentlich bestattet werden. Genauso verhält es sich bei Frühgeburten, wenn das Baby während oder kurz nach der Geburt verstirbt.
In einem Vorgespräch bereiten wir uns auf Deine stille Geburt vor. Was sind Deine Wünsche und Bedürfnisse, was gibt es für Möglichkeiten der Trauerbewältigung. Mit der Geburt, und wie wir diese gestalten, erweisen wir Deinem Kind die erste und gleichzeitig letzte Ehre. Zusätzlich biete ich Dir mehrere Nachgespräche an, für die emotionale Verarbeitung des erlebten. Du bist nicht allein.